14.12.2020
Bürgerbusse und Corona: So kommen Sie sicher durch den Lockdown

Der bundesweite Lockdown ab dem 16. Dezember 2020 wird auch Bürgerbusse betreffen. Die Agentur Landmobil gibt Tipps, wie man mit der Situation umgehen kann. Grafik (c) Agentur Landmobil Covid-19 führt in Deutschland ab dem 16. Dezember 2020 zu einem bundesweit harten Lockdown. Die neuen Maßnahmen betreffen bundesweit auch Bürgerbusse. Als Bürgerbusse gelten dabei selbst vor Ort organisierte Fahrdienste, die im Wesentlichen auf ehrenamtlichem Engagement beruhen. Was Sie mit Ihrem Bürgerbusteam jetzt beachten müssen.

1. Wie viele Personen bleiben ehrenamtlich aktiv?

Bürgerbusse sind ehrenamtlich organisierte Fahrdienste. Viele Aktive kommen aus der Altersklasse zwischen Ende 50 und Mitte 70. Damit kann zumindest ein Teil schon zur Risikogruppe gezählt werden. Deshalb stellt sich die Frage: Wie viele aus dem Team sind bereit, weiter aktiv zu bleiben? Aus den zur Verfügung stehenden Ehrenamtlichen ergibt sich ein mögliches Betriebsprogramm. Das Motto sollte sein: Besser ein reduziertes Angebot als gar kein Angebot. Denn das Basisangebot mit Einkaufsläden, Apotheken, Arztpraxen und Banken bleibt ja trotz Lockdown erhalten. Andere Einrichtungen sind geschlossen. Daraus ergibt sich eine reduzierte Nachfrage für den Bürgerbus. Erfahrungen bestehen schon aus der Zeit von März und April 2020.

2. Wie viele Personen dürfen in einem Fahrzeug sitzen?

Als erstes stellt sich die Frage: Ist der Bürgerbus als privates Fahrzeug zu bewerten – ggf. auch analog – oder ist der Bürgerbus öffentlicher Raum? Die Mehrzahl der Bürgerbusse dürfte eher als öffentlicher Raum zu bewerten sein. Regelungen in Landesverordnungen gibt es derzeit für den öffentlichen Nahverkehr und das Taxi. Diese Bestimmungen können vom jeweiligen Bürgerbus analog angewendet werden. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Beim Bürgerbus kann deshalb gelten: Der Fahrer ist die erste Person aus dem ersten Haushalt, der Fahrgast ist die zweite Person aus dem zweiten Haushalt. Weitere Personen, die im gleichen Haushalt leben, können gemeinsam befördert werden. Auf Beifahrer muss derzeit verzichtet werden. Der Mindestabstand sollte, wo immer möglich, eingehalten werden.

3. Mindestabstände - 1,5 Meter wo immer möglich

Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist eine einfache und zugleich wirkungsvolle Maßnahme. Je nach Fahrzeuggröße können Abstände eingehalten werden. Dies sollte auf jeden Fall umgesetzt werden.

4. Maskenpflicht

Die Maskenpflicht ist seit Ende April 2020 bundesweit in vielen Bereichen Alltag geworden. Das gilt auch für die Bürgerbusse. Die entsprechenden Regelungen für den regulären ÖPNV oder das Taxi müssen von den Bürgerbusse analog angewendet werden. Für Fahrgäste besteht Maskenpflicht, für Fahrer nur im direkten Kundenkontakt.

5. Begrenzung der Fahrgastzahlen

Hier muss das jeweilige Betriebsmodell betrachtet werden: Die große Mehrzahl der von der Agentur Landmobil entwickelten Bürgerbusse fährt auf telefonische Vorbestellung. Hier muss eine Obergrenze von ein bis zwei Fahrgästen pro Fahrt festgelegt werden. Dies hängt ab von den jeweiligen Bestimmungen vor Ort: Also Zahl der Haushalte und Obergrenze der Personen. Eine volle Auslastung der maximal acht Sitzplätze ist ohnehin die Ausnahme und derzeit nicht zulässig. Beim Transport von ein bis zwei Personen können Abstände eingehalten werden.

Fährt der Bürgerbus im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und im festen Linienverkehr gelten die allgemeinen Bestimmungen vor Ort für den ÖPNV. Solche Modelle gibt es vor allem in Baden-Württemberg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und vereinzelt in den anderen Bundesländern. Es gilt die Maskenpflicht. Mindestabstände sollten, soweit es irgend geht, eingehalten werden.

6. Abtrennung Bereich Fahrer

Der Bereich zwischen Fahrer und Fahrgastraum kann mit einer Folie abgeklebt und abgetrennt werden. Fahrer müssen nur im direkten Kundenkontakt einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies haben inzwischen viele Bürgerbusse umgesetzt.

7. Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Bürgerbus

Die große Mehrzahl der von der Agentur Landmobil entwickelten Bürgerbusse in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern arbeitet auf telefonische Vorbestellung. Die Kontaktdaten der Fahrgäste sind bekannt und können im Bedarfsfall nachvollzogen werden. Bei Bürgerbussen im PBefG besteht diese Möglichkeit nicht. Hier gelten die Regelungen analog wie beim regulären öffentlichen Nahverkehr.

8. Regelmäßige Desinfektion

Wir wissen, dass das Virus auch über Flächen übertragen werden kann. Der Anteil am Gesamtgeschehen soll gering sein, aber regelmäßige Desinfektionen der von Fahrgästen berührten Gegenstände im Fahrzeug reduzieren das Risiko weiter.

9. Corona-Test für Bürgerbusteam

Das anlasslose Testen (Massentest ohne Symptome) ist derzeit nicht angezeigt. Deshalb gilt mehr denn je die Eigenverantwortung im Team: Wer sich krank fühlt, sagt die Schicht ab, egal wie kurzfristig. Wer im privaten Umfeld Kontakt mit einer infizierten Person hat, zieht sich in häusliche Isolation zurück, bis die Testergebnisse vorliegen.

10. Bringdienste

Der Bürgerbus kann zusätzlich für eine Übergangszeit einen Bringdienst anbieten. Der Kunde am Telefon gibt nicht den Fahrtwunsch durch, sondern den Einkaufswunsch für den nächsten Tag. Dies erfordert etwas Logistik und Vorbereitung, u. a. mit dem örtlichen Einzelhandel, der Übergabe und Bezahlung der Ware. Der Dienst kann zusätzlich zu den normalen Telefonzeiten angeboten werden. Das ist nur Projekt für den Übergang. Die Mehrzahl der Fahrgäste möchte sich ja im Laden die Lebensmittel selber aussuchen können.

Die Bestimmungen gelten erst mal bis zum 10. Januar 2021. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, neue Infektionen soweit es irgend geht zu verhindern. Die gute Nachricht: Bisher ist uns keine Infektion bekannt geworden, die auf eine Fahrt im Bürgerbus zurückzuführen ist. Wir wollen, dass das so bleibt und die Bürgerbusse auf der Straße bleiben oder so rasch wie möglich wieder auf die Straße kommen.